Gesetze rund um's Saatgut
Anbei eine Link-Liste einschlägiger deutscher und eurpäischer Gesetze, Verordnungen und Richtlinien.
Die Liste erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Links führen auf die Gesetzesseiten des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz, als auch auf das EUR Lex u.a.
-
SaatG Saatgutverkehrsgesetz
-
SortSchG Sortenschutzgesetz
-
SaatArtVerzV Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz
-
ErhaltungssortenV Verordnung über die Zulassung von Erhaltungssorten und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut von Erhaltungssorten
-
SaatV Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten
-
PflKartV Pflanzkartoffelverordnung
-
RebPflV 1986 Rebenpflanzgutverordnung
-
SaatAufzV Saatgutaufzeichnungsverordnung
-
SaatEinfMeldV Verordnung über die Meldung und Vorführung von Saatgut bei der Einfuhr
-
GemNachbV
VERORDNUNG (EG) Nr. 2605/98 DER KOMMISSION vom 3. Dezember 1998 zur Aenderung der Verordnung (EG) Nr. 1768/95 ueber die Ausnahmeregelung gemaess Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates ueber den gemeinschaftlichen Sortenschutz
Vorsicht bei der Einfuhr oder beim globalen Internethandel mit Saatgut
Vorschriften zur Einfuhr von Saatgut machen durchaus Sinn! Niemand, der rechtschaffend ist, möchte anderswo Arten gefährden oder Krankheiten und Schädlinge ins Land einführen.
Jedoch reizt es im Internet, wo alles verfügbar scheint, einzukaufen. Bei gewissen mit a anfangenden großen Online-Händlern kann man die Welt erstehen. Doch bitte laßt Vorsicht walten und informiert Euch vorab, was geht und was nicht erlaubt ist!
Saat- und Pflanzgut ist nicht ohne weiteres aus dem Ausland als Mitbringsel einzuführen.
Hier ist als erstes zwischen EU und dem Rest der Welt (Drittländern) zu unterscheiden!
Näheres dazu erfährt man dann beim Zoll unter Pflanzenschutz.
Einfuhrverbote (jedenfalls ohne Pflanzengesundheitszeugnis) :
- die meisten Nadelgehölze
- einige Laubgehölze (Esskastanie, Eiche, Pappel aus Nordamerika)
- Obstgehölze und Glanzmispeln
- Weinreben
- Zitruspflanzen
- lose Erde und Kultursubstrate
- Nachtschattengewächse
- Kartoffelknollen
- viele Gräserarten
Allerdings ist es möglich bestimmte Lebens- und Futtermittel nichttierischer Herkunft (z.B. Gewürze) in Kleinmengen und als Privatperson einzuführen. Um da legal zu bleiben, bitte beim Zoll unter Lebens- und Futtermittel weiterlesen.